Schulkonferenz

 

 

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Mitglieder der Schulkonferenz im Schuljahr 2011 / 2012

     Vorsitzende: Schulleiterin, Frau Ripholz

  Lehrervertreter

  Frau Bruckmann

  Lehrervertreter

  Frau Ratuschny

  Lehrervertreter

  Frau Riege
 

  Elternvertreter

  Frau Kösters (4b)

  Elternvertreter

  Frau Schulz (3b)

  Elternvertreter

  Herr Dimnik (1b)

       
     Gäste

  OGS - Elternvertreterin

  Frau Weller

  OGS - Elternvertreterin

  Frau Nabbefeld

  Vorsitzender vom Förderverein

  Herr Kösters
 

 

§ 65 Aufgaben der Schulkonferenz
(Auszug aus dem Schulgesetz)

(1) An jeder Schule ist eine Schulkonferenz einzurichten. Sie ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten.

(2) Die Schulkonferenz entscheidet im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften, zum Beispiel in folgenden Angelegenheiten:

red00_next.gifSchulprogramm


red00_next.gifAbschluss von Vereinbarungen über die Zusammenarbeit mit anderen Partnern

red00_next.gifFestlegung der beweglichen Ferientage

red00_next.gifEinrichtung außerunterrichtlicher Ganztags- und Betreuungsangebote

red00_next.gifOrganisation der Schuleingangsphase

red00_next.gifBestimmung der Lernmittel, die im Rahmen des Eigenanteils zubeschaffen sind

red00_next.gifGrundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten

red00_next.gifGrundsätze zum Abschluss von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen

red00_next.gifGrundsätze über Aussagen zum Arbeits- und Sozialverhalten in Zeugnissen

red00_next.gifWirtschaftliche Betätigung, Geldsammlungen und Sponsoring, Schulhaushalt

red00_next.gifWahl der Schulleiterin oder des Schulleiters

red00_next.gifAusnahmen vom Alkoholverbot

red00_next.gifEmpfehlung zum Tragen einheitlicher Schulkleidung

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§ 66 Zusammensetzung der Schulkonferenz

(1) Die Schulkonferenz hat bei Schulen mit bis zu 200 Schülerinnen und Schülern 6 Mitglieder.

(3) Mitglieder der Schulkonferenz an Schulen der Primarstufe sind die Schulleiterin oder der Schulleiter sowie die gewählte Vertretung der Lehrerinnen und Lehrer und der Eltern im Verhältnis 1 : 1.