Schulpflegschaft

 

 

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Schulpflegschaftsvorsitzende:

Gabriele Schulz (Kl. 3b)

Stellvertreterin:

Andrea Kösters (Kl. 4b)


Wechsel der Schulpflegschaftsvorsitzenden


Auf der ersten Schulpflegschaftssitzung im Schuljahr 2011/2012 (4.10.2011) wurde Frau Gabriele Schulz zur neuen Schulpflegschaftsvorsitzenden und Frau Andrea Kösters zu ihrer Stellvertreterin gewählt. Wir gratulieren beiden Damen von ganzem Herzen und freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit.



                          Andrea Kösters                                                    Gabriele Schulz

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Liebe Eltern,
wir sind in diesem Schuljahr auf der Schulpflegschaftssitzung zur Schulpflegschafts-vorsitzenden und deren Stellvertreterin gewählt worden und möchten uns nun gerne bei Ihnen vorstellen.

Ich heiße Gabriele Schulz, bin 47 Jahre alt und habe zwei Söhne, Christian 22 Jahre alt und Simon 9 Jahre alt. Simon ist seit dem Frühjahr 2011 an der Barbaraschule und geht in die Klasse 3 b.

Mein Name ist Andrea Kösters. Ich bin 39 Jahre alt und habe zwei Kinder, die beide die Barbaraschule besuchen: Moritz die 4b und Simon die 1a.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit und hoffen, dass wir auch bei allen zukünftigen Veranstaltungen so super durch tatkräftige Hilfe und Spenden von Ihnen unterstützt werden wie beim Tag der Offenen Tür!

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Am Tag der offenen Tür (14.10.2011) bedankte sich Frau Ripholz bei Frau Schwarz und bei Herrn Bender, die in diesem Schuljahr nicht mehr Mitglieder der Schul-pflegschaft sind und daher aus ihren Ämtern als langjährige Schulpfleg-schaftsvorsitzende der Bar-baraschule ausgeschieden sind.

Mit großem Engagement und viel Herzblut haben sie etliche Feste der Schule hauptverantwortlich organisiert und so manche Aktion auch gegenüber dem Schulträger und der Politik gestartet.

HERZLICHEN  DANK!

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§ 72 Schulpflegschaft
(Auszug aus dem Schulgesetz)

(1) Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften. Ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter können, die Schulleiterin oder der Schulleiter soll beratend an den Sitzungen teilnehmen. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Wählbar sind neben den Mitgliedern der Schulpflegschaft die stellvertretenden Vorsitzenden der Klassen- und Jahrgangsstufenpflegschaften; sie werden mit der Wahl Mitglieder der Schulpflegschaft.

(2) Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz. Die Eltern können über die Bildungs- und Erziehungsarbeit auch unter sich beraten.

(3) Die Schulpflegschaft kann eine Versammlung aller Eltern einberufen. Die Elternversammlung lässt sich über wichtige Angelegenheiten der Schule unterrichten und berät darüber.

(4) Schulpflegschaften können auf örtlicher und überörtlicher Ebene zusammenwirken und ihre Interessen gegenüber Schulträger und Schulaufsicht vertreten.

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